24 Jahre nach Tötungsdelikt: Polizei erwischt mutmasslichen Täter
Am 4. Oktober 2000 war es auf dem Areal der St.-Jakobs-Halle in Münchenstein zu einem Tötungsdelikt an einem 21-jährigen Mann gekommen. Nun konnte die Polizei einen mutmasslichen Täter ausmachen und festnehmen.
Vermutet wurde rasch eine Verbindung zur Drogenkriminalität. Am 4. Oktober 2000 war ein 21-jähriger Mann während des Verkaufs einer grösseren Menge Betäubungsmittel in einem Auto tödlich verletzt worden. Die Tatperson blieb damals jedoch unbekannt. Wie die Staatsanwaltschaft vergangene Woche mitteilte, untersuchten Mitarbeitende der Baselbieter Polizei die damals gesicherten Beweismittel 2023 neu. «Dank der inzwischen laufend verbesserten wissenschaftlichen Methoden der Kriminaltechnik sowie der akribischen Polizeiarbeit gelang es im Frühjahr 2023, Spuren einer konkreten Person zuzuordnen», schreibt die Staatsanwaltschaft.
Die Ermittlungen ergaben, dass die identifizierte Person – ein heute 59-jähriger Schweizer – mutmasslich das Opfer an jenem 4. Oktober tödlich verletzt hatte. Der tatverdächtige, inzwischen in Deutschland wohnhaft gewesene Mann wurde am 8. Dezember 2023 an die Baselbieter Strafverfolgungsbehörden ausgeliefert und befindet sich seither auf Antrag der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft in Untersuchungshaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Mit Kopfschuss in rotem Smart gefunden
Beim Opfer handelte es sich gemäss Medienberichten um einen aus Ex-Jugoslawien stammenden Mann. Die Polizei hatte ihn in seinem Auto auf dem St.-Jakobs-Parkplatz vorgefunden. Er soll damals in einem roten Smart durch einen Kopfschuss so schwer verletzt worden sein, dass er einen Tag später im Spital verstarb. Die Polizei ermittelte in verschiedene Richtungen und hatte kurzzeitig mehrere Personen in Untersuchungshaft genommen. Die Polizei hatte im Dezember 2000 ein detailliertes Täterprofil veröffentlicht. Der Durchbruch bei den Ermittlungen scheint nun aber erst bald 24 Jahre später geglückt zu sein. Aufgrund der laufenden Strafuntersuchung gibt die Staatsanwaltschaft keine Auskunft darüber, wie es gelang, den mutmasslichen Täter zu überführen.