Ein Hundestrand an der Birs?

Pascal Gysin wünscht sich einen Birsabschnitt, an dem Hunde auch während der Brut- und Setzzeit ohne Leine sein dürfen. Die Gemeinde Münchenstein sieht dafür wenig Handlungsspielraum.

Sind gerne am und im Wasser: Pascal Gysin und Hündin Kaja. Foto: Tobias Gfeller
Sind gerne am und im Wasser: Pascal Gysin und Hündin Kaja. Foto: Tobias Gfeller

Labradorhündin Kaja sucht sofort den Weg ans Wasser, nachdem Pascal Gysin mit ihr an der Leine zur Birs hinabgestiegen ist. Es ist augenscheinlich: Kaja liebt das Wasser – besonders, wenn Herrchen den Tennisball hineinwirft und sie diesem nachschwimmen kann. Doch das geht aktuell nicht. Während der Brut- und Setzzeit von April bis Juni gilt im Kanton Baselland im Wald und am Waldrand Leinenpflicht, damit Wildtiere ungestört ihre Jungen zur Welt bringen und in den ersten Wochen grossziehen können. Pascal Gysin hat dafür Verständnis, wünscht sich aber einen kleinen Abschnitt an der Birs, an dem diese Regel nicht gilt. Baden sei für Hunde wichtig, gerade wenn es warm ist. Da fast das ganze Birsufer in Münchenstein als Waldgebiet gilt, herrscht durchgehend Leinenpflicht. Weil das zwischen St.Jakob und Birsmündung in den Rhein nicht gilt, ging Pascal Gysin mit Kaja auch schon dorthin zum Spazieren. Doch der Abschnitt ist überlaufen.

Hundestrand wäre sehr beliebt

Pascal Gysin kennt Hundehalterinnen und Hundehalter, die schon gebüsst wurden, weil sie am Birsufer während der Schonzeit ihren Hund von der Leine ­gelassen haben. Er empfindet es als ungerecht, wenn streng gegen Leute mit Hunden vorgegangen wird, aber gegen Abfallsünderinnen und -sünder seiner Meinung nach nur wenig unternommen werde. «Ich frage mich halt schon, ob Kinder, die am Birsufer spielen und im Gebüsch wühlen, die Wildtiere nicht auch stören? Ich sehe da keinen grossen Unterschied zu frei herumlaufenden Hunden.» Der Münchensteiner fragte vergangenen Herbst beim Gemeinderat nach, ob so ein Hundestrand an der Birs während der Schonzeit realisierbar wäre. Eine definitive Antwort hat er noch nicht erhalten. Nun überlegt er sich, eine Petition zu starten. Dafür hat er schon Flyer verteilt, um zu spüren, ob ein Bedürfnis dafür überhaupt da wäre. Und es sei da, versichert Gysin.

Noch sei keine definitive Entscheidung gefallen, teilt Münchensteins Gemeindeverwalter Stefan Friedli mit. Hoffnung macht Friedli aber nicht. Er gibt zu bedenken, dass am Birsufer nicht nur Land- und Wasservögel in der Brut- und Setzzeit geschützt werden müssen, sondern auch Fische, die ihren Laich teilweise in der Ufervegetation ablegen. Weil auch im Kanton Basel-Stadt die Leinenpflicht verschärft werden soll – unter anderem in den Langen Erlen – und der besagte Birsabschnitt St.Jakob–Birschöpfli nicht sehr attraktiv sei, befürchtet die Gemeinde, dass ein Hundestrand in Münchenstein eine «erhebliche Zahl» an Hundehalterinnen und Hundehaltern aus der ganzen Region anziehen würde, was wiederum neue Probleme mit sich bringen würde.

Kompromiss ohne Wasser?

Die Gemeindeverwaltung führte nach Eingang der Anfrage von Gysin Gespräche mit dem Amt für Wald beider Basel, dem Jagd- und Fischereiwesen und mit dem Fischerverein Münchenstein. Die bei der Verwaltung schon vorhandenen Vorbehalte wurden bestätigt. Von Seiten des Amts für Wald beider Basel wurde in Münchenstein entlang der Birs kein Gebiet als für einen Hundestrand geeignet bezeichnet.

Die Gemeindeverwaltung habe aber grosses Verständnis für das Anliegen, auch während der Dauer der Leinenpflicht ein Gebiet in Münchenstein zu haben, in dem die Hunde frei laufen und miteinander spielen können, so Stefan Friedli. Dementsprechend würden derzeit mögliche Gebiete geprüft, die sich als «Freilaufzonen» eignen könnten. Damit soll dem Gemeinderat zur Beur­teilung eine gangbare Alternative zum «Badestrand» vorgelegt werden.

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