Zwangsvollstreckung im Gigersloch

Der Streit um den Lärm beim Clublokal Gigersloch eskaliert. Die Beschwerdeführerin schaltet die Vollstreckungsbehörde des Kantons Solothurn ein. Dem Dornacher ­Gemeinderat droht ein Strafverfahren.

Gartenwirtschaft: Die Beschwerdeführerin will unter anderem, dass die Tische verschwinden. Foto: Archiv / Jeannette Weingartner

Jahrzehntelang war auf dem Sportplatz Gigersloch eine Gartenwirtschaft betrieben worden. Vor fünf Jahren wollte die Gemeinde als Eigentümerin der Anlage mit dem langjährigen Pächter, dem SC Dornach, Vertragsanpassungen vornehmen und aus dem Clublokal offiziell ein Restaurant machen. Die örtliche Baubehörde entsprach dem Gesuch. Das kantonale Baudepartement hingegen gab einer Beschwerdeführerin recht und stellte klar, dass in der Zone für öffentliche Anlagen nur ein Clublokal und kein Restaurant betrieben werden darf. In weiteren Rechtsverfahren verdeutlichte der Kanton, dass eine Gartenwirtschaft unzulässig ist, sich die Öffnungszeiten nach dem Spielbetrieb zu richten haben und das kulinarische Angebot reduziert ausfallen muss. Die Aufgabe, dies durchzusetzen und zu kontrollieren, lag bei der Gemeinde. Diese käme ihrer Pflicht nicht ausreichend nach, behauptete die Beschwerde führende Anwohnerin; sie verklagte die Gemeinde wegen Rechtsverweigerung und setzte sich durch.

Weil die Anwohnerin beim Clublokal Gigersloch offenbar weiterhin Tische im Aussenbereich feststellte, ersuchte sie jetzt das Oberamt des Kantons Solothurn um Vollstreckung. Das Verfahren läuft. Für den Gemeinderat steht viel auf dem Spiel. Ihm wird mit einem Strafverfahren gedroht. Die Gemeinde Dornach hat bis zum 12. Juli Zeit zu handeln und Stellung zu beziehen. «Das Oberamt wird dann einen Entscheid fällen», sagt Oberamtvorsteher Stephan Berger auf Anfrage des Wochenblatts. «Gesprächsverhandlungen wird es keine mehr geben, da es sich um eine rechtskräftige Verfügung handelt.»

Oberamt könnte Tische entfernen lassen

Die Beschwerdeführerin machte geltend: «Im Aussenbereich stehen der Stammtisch, vier Tische und fünf Stehtische. Das Clublokal ist weiterhin ausserhalb der verfügten Zeiten geöffnet, was sich besonders deutlich an Wochenenden zeigt, da aktuell keine Spiele auf der Sportanlage stattfinden (siehe Spielplan) und das Clublokal folglich gemäss dem Grundsatz ‹keine Öffnung des Lokals ohne Belegung der Sportanlage› geschlossen bleiben müsste. Damit verstossen die BWP-Kommission und die Einwohnergemeinde Dornach gegen die rechtskräftige Verfügung und setzen ihre Rechtsverweigerung fort.» Die Anwohnerin reichte das Gesuch um Vollstreckung Mitte Juni beim Oberamt ein.

Bei einer Vollstreckung könne das Oberamt zum Beispiel eine Unternehmung beauftragen, Tisch- und Sitzgarnituren zu entfernen – auf Kosten des Eigentümers, erklärt Berger. Sollte es erneut zu einer illegalen Gartenwirtschaft kommen, drohe dem Gemeinderat ein Strafverfahren. Dabei ist die Rede von Bussen bis zu 10000 Franken. «Der Fall ist einzigartig in meiner 30‑jährigen Laufbahn», sagt Berger.

Gemeinderat sucht Lösung

Der Fall bewegt die Gemüter. Der Sommer steht vor der Tür und die Gemeinde ist dabei, die Sport- und Freizeitanlage mit baulichen Massnahmen aufzuwerten. Beim neuen Wirt, der für den SC Dornach das Clublokal betreibt, geht es letztlich um die Existenz. Er hat das Clublokal derzeit bis am 25. Juli wegen Betriebsferien geschlossen. Für den Gemeinderat steht viel auf dem Spiel.

Als Behörde steht er in der Verantwortung für die Anlagen der Gemeinde. Er sucht nun nach einer Möglichkeit, wie er den Kopf aus der Schlinge ziehen kann.

Ziel: «Das Clublokal nicht gänzlich schliessen»

Der Gemeinderat tage erst im August wieder, doch man sei daran, auf dem Zirkularweg einen Gemeinderatsentscheid zu fällen, sagt Gemeindepräsident Daniel Urech (FWD/Grüne) auf Anfrage des Wochenblatts. Das erklärte Ziel sei, «das Clublokal nicht gänzlich zu schliessen, sondern mit geeigneten Massnahmen dafür zu sorgen, dass die Verfügung des Kantons vom Pächter zu 100 Prozent eingehalten wird und dass er dafür auch die volle Verantwortung übernimmt». Über den Gemeinderatsentscheid und seine Auswirkungen werde man zum gegebenen Zeitpunkt informieren, erklärt Urech. In der laufenden Ortsplanrevision strebt der Gemeinderat für die Sport- und Freizeitanlage eine Zonenänderung an, mit der eine Nutzung durch einen Gastronomiebetrieb explizit zulässig würde.

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