Ermittlungen wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses

Gemeindepräsident Christian Schlatter hat eine Anzeige wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses eingereicht. Nun ist er zur Zeugenaussage aufgeboten.

In der Sitzung vom Montag ist das Misstrauen im Dornacher Gemeinderat neu entfacht. Nach den letztjährigen Diskussionen über eine Untersuchungskommission gegen den Gemeindepräsidenten und einem Coaching für alle gipfelt der Streit nun in Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft. Der Vorwurf lautet: Verletzung des Amtsgeheimnisses. Gemeindepräsident Christian Schlatter hatte eine entsprechende Anzeige bei der Polizei eingereicht und ist nun zur Zeugenaussage aufgeboten. Damit er dieser Pflicht nachkommen könne, ­beantragte er am Montag für sich eine Aufhebung des Amtsgeheimnisses. In den Erläuterungen dazu heisst es, im ­Zusammenhang mit der Rekrutierung der Nachfolge der ehemaligen Stellvertreterin der Finanzverwaltung seien vertrauliche Informationen missbraucht worden. In einem Telefongespräch mit der damaligen Arbeitgeberin der Person, die sich auf die vakante Stelle in Dornach beworben hatte, habe Gemeindepräsident Christian Schlatter Ende November erfahren, dass ein Mitglied des Gemeinderats Dornach sich bei einem Mitglied des Gemeinderats der damals aktuellen Arbeitgeberin über die Person erkundigt habe. Offenbar geschah dies «im Sinne einer Referenzauskunft». Dies sei ohne entsprechende Legitimation und ohne Freigabe der Referenz durch die kandidierenden Person geschehen. «Damit wurden Informationen aus einem nichtöffentlichen Traktandum nachweislich nach aussen getragen und der Schutz der Personendaten der kandidierenden Person verletzt», heisst es in den Unterlagen.

Zum wiederholten Male sei es in der laufenden Legislatur zur Verletzung des Amtsgeheimnisses gekommen. «In diesem Fall lassen sich die Geschehnisse besonders gut zurückverfolgen», meinte Schlatter. Der Gemeinderat gab am ­Montag nun die Zustimmung, «dass der Gemeindepräsident zur Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft in Sachen Amtsgeheimnisverletzung im Rahmen der Rekrutierung der Nachfolge der stellvertretenden Leitung der Finanzverwaltung so weit vom Amtsgeheimnis entbunden wird, als es zur Klärung des Sachverhalts notwendig ist».

Von Amtes wegen ermittelt

Eine Diskussion darüber, die Strafanzeige zurückzuziehen, entfiel, weil von Amtes wegen ermittelt wird, erklärte Schlatter. Es handle sich um ein Offizialdelikt. Unterstützt wurde er von Gemeinderat Daniel Urech (FWD), der ebenfalls betonte, dass eine Verletzung des Amtsgeheimnisses geahndet werden müsse. Statthalter Daniel Müller (FDP) beantragte, dass man die Umstände des Falles innerhalb des Rates aufarbeiten sollte. Das damalige Personalgeschäft und das kurzfristige Vorgehen auf dem Zirkularweg hatte offenbar im Rat zu Unstimmigkeiten geführt. Schlatter verwies darauf, dass die Diskussion darüber nicht im Zusammenhang mit seinem jetzigen Antrag geführt werden dürfe. Dies müsste separat traktandiert und an einer anderen Sitzung behandelt werden.

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