Dornacher Hundehalter werden zur Kasse gebeten
Der Dornacher Gemeinderat hat beschlossen, die kommunale Hundesteuer um 30 Franken zu erhöhen. Das letzte Wort hat die Gemeinde- versammlung.
Gemäss Gebührenordnung beträgt die Hundesteuer in Dornach derzeit 100 Franken. Diese Einnahmen würden allerdings nicht ausreichen, um die Kosten zu decken, die der Gemeinde im Zusammenhang mit der Hundehaltung entstehen, erklärte Gemeindepräsident Daniel Urech an der Gemeinderatssitzung vom Montag.
Gemäss der Verwaltung sind in Dornach aktuell rund 350 Hunde gemeldet. Man habe eine genaue Kostenaufschlüsselung vorgenommen. Diese umfasse die Kosten für Säcke und Behälter, die wöchentlichen Robidog-Kübel-Touren und die Entsorgungsgebühren. Weiter habe man den Aufwand der Einwohnerdienste und der Finanzverwaltung für das Führen der Datenbank sowie die Rechnungsstellung und das Inkasso berücksichtigt. «Demnach kommt die Gemeinde Dornach pro Hund auf jährliche Kosten von 130 Franken», resümierte Urech. Im Sinne der Kostenwahrheit müsse die Hundesteuer um 30 Franken erhöht werden: von 100 auf 130 Franken. Die Hundesteuer sei im Paragraf 13 der Gebührenordnung festgehalten.
Statthalter Daniel Müller sagte, wer seinen Hund liebe, sei auch bereit, für den Liebling eine höhere Hundesteuer zu bezahlen. Seiner Meinung nach braucht es auf dem Gemeindebann möglicherweise noch zusätzliche Robidog-Behälter. Bauverwaltung und Werkhof sollen entsprechende Abklärungen vornehmen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Erhöhung der Hundesteuer zuhanden der Gemeindeversammlung zu verabschieden.
Keine Gebühr wegen Gerichtsfall
Sollte die Gemeindeversammlung der Erhöhung zustimmen, könnte die Rechnung für die Hundesteuer im nächsten Jahr auf 170 Franken steigen. Denn die Gemeinde zieht auch die kantonale Hundegebühr ein. Diese betrug bisher 40 Franken, entfällt in diesem Jahr aber, weil die Rechtmässigkeit dieser Gebühr zum Gerichtsfall wurde.
Hunde sind in der Schweiz in einer Hundedatenbank (Amicus) registriert, seit 2006 erfolgt dies über einen Mikrochip im Nacken des Hundes. Im Kanton Solothurn war früher auch das Anbringen eines sichtbaren Kontrollzeichens (Hundemarke) Pflicht. 2017 wurde diese Hundemarke nach einem parlamentarischen Vorstoss ohne Anpassung der Gebührenordnung abgeschafft. Das Steuergericht gab nun einem klagenden Hundehalter Recht, der bemängelte, dass der Kanton eine Gebühr für ein Kontrollzeichen verlangt, das er abgeschafft hat. Gemäss Steuergericht muss eine Gebühr oder eine Steuer im Zusammenhang mit einer erkennbaren Gegenleistung stehen. Als Konsequenz darf der Kanton Solothurn in diesem Jahr die Kontrollzeichengebühr von 40 Franken nicht erheben.
Kantonales Hundegesetz wird angepasst
Der Kanton befürchtet nun, dass ihm durch die fehlenden Einnahmen 700000 Franken entgehen. Mit dem Geld seien bisher Kosten gedeckt worden, die für Leistungen im Bereich des Tierschutzes, der Tiergesundheit und der Sicherheit entstanden. Das Volkswirtschaftsdepartement hat nun die Anpassung des kantonalen Hundegesetzes in Auftrag gegeben. Vorgesehen ist, die Kontrollzeichengebühr in eine Hundesteuer umzuwandeln. Steuerbefreit wären Hunde, die für Menschen Aufgaben übernehmen (zum Beispiel Blindenführ- und Assistenzhunde).
Weiter sind im Hundegesetz Änderungen bei der Bewilligung von «Listenhunden» und deren Kreuzungen geplant. So möchte man für Listenhunde, die nicht verhaltensauffällig sind, eine Wesensprüfung durch eine anerkannte Fachperson zulassen und ausserkantonale Haltebewilligungen anerkennen. Welche Hunderassen als gefährlich eingestuft werden und auf die Liste kommen, variiert je nach Kanton.