Dornach prüft Grünabfuhr
Mit der Kehrichtgrundgebühr bezahlen bislang auch jene für die Abfuhr von Grüngut, die das gar nicht brauchen. Dies wird nun überdacht.
Lukas Hausendorf
Für Liegenschaftsbesitzer ist die heutige Kehrichtgrundgebühr sehr praktisch. Sie müssen die Grünabfuhr nicht separat bezahlen, weil diese in der Grundgebühr inkludiert ist. Das ist wiederum nicht gerecht für jene, die davon gar nichts haben, beispielsweise die Mieter. Diese monieren zu Recht, dass die Gebühr nicht verursachergerecht ist. Überhaupt scheint das heutige Regime revisionsbedürftig. Eine Einsprache eines volljährigen Schülers gegen die Entrichtung der Kehrichtgrundgebühr, der im Elternhaus lebt, wurde vom Kanton gutgeheissen.
«Man sollte also etwas machen», befand Vizeamman Roger Dahinden an der Gemeinderatssitzung vom Montag. Nach gängiger Praxis wird die Gebühr nämlich von allen steuerpflichtigen juristischen und natürlichen Personen erhoben. Auch für bevormundete Personen und für solche mit Beistand ist ein Erlass oder eine Reduktion der Abgabe, anders als beim Feuerwehrersatz, nur in begründeten Fällen möglich.
Die Beschwerde des Schülers, die vergangenes Jahr von Solothurn gutgeheissen wurde, hat der Gemeinderat nun zum Anstoss genommen, um die Einführung einer Grünabfuhr aufzugleisen. Mit deren Ausarbeitung werden nun die Bauverwaltung und die Umweltkommission betraut. «Wir brauchen ein solides Konzept», betonte Alain Amhof (FDP). Den entsprechenden Auftrag verabschiedete der Gemeinderat denn auch einstimmig.
Ebenfalls zur Debatte stand eine Erhöhung der Entsorgungsgebühren auf der Sammelstelle Ramstel. Hier mahnte der Gemeinderat aber zur Zurückhaltung. Würden die Tarife zu stark nach oben angepasst, würde daraus ein Anreiz, Abfälle wild zu entsorgen. Eine Revision des Entsorgungsreglements und der Gebührenordnung müsste in jedem Fall aber noch der Gemeindeversammlung vorgelegt werden.
Verwirrung um Providerwechsel
Die Dornacher InterGGA-Kunden dürften zurzeit ziemlich verwirrt sein. Telefonie und Internet laufen bislang noch über den Provider Improware. Im Zuge der Umstellung des Geschäfts der Kabelnetzbetreiberin InterGGA, die neu einen Vertrag mit der Quickline-Gruppe hat, die bereits das Fernsehangebot liefert, werden auch die übrigen Dienstleistungen Telefonie und Internet dem neuen Provider übertragen. Stichtag ist der 1.12.2014, dann werden die Dienste der Improware ausgeschaltet. Die Kunden müssen ihre E-Mail-Konten auf die Server der Quickline verschieben und, falls sie ihr Telefon über die Improware laufen haben, ihre Nummer portieren.
Die InterGGA weiss von ihren Kunden aber nicht, welche Dienste sie beanspruchen, weil diese Daten im Besitz der Improware sind. Deshalb wurden die Haushalte mit Mailings eingedeckt, in denen sie aufgefordert werden, diese Informationen zu liefern. In Kürze soll ein weiterer Versand erfolgen, der die Verwirrung der letzten Wochen ausräumen soll, versprach an der Gemeinderatssitzung der Geschäftsführer der InterGGA, Gregor Schmid. Er versprach auch, dass das «9.90 Franken»-Internet-Abo noch auf Jahre hinaus verfügbar sein wird. Aber nur für bisherige Kunden und solche, die sich noch bis Anfang nächstes Jahr dafür anmelden.