Zonenplanrevision: Am Kindergarten scheiden sich die Geister
Aesch hat die Ergebnisse der Mitwirkung zur Revision des Zonenplans vorgestellt. Ein Gutachten des Kantons sorgt dabei für Irritationen.

Bald zehn Jahre arbeitet die Gemeinde Aesch an der Revision des Zonenplans und des dazugehörigen Zonenreglements. Eveline Sprecher (SP) blickte an der Infoveranstaltung zu den Ergebnissen der öffentlichen Mitwirkung am vergangenen Mittwoch in der Mehrzweckhalle auf dem Löhrenacker zurück auf den Prozess, den sie seit Beginn begleitet – damals noch als Gemeinderätin, mittlerweile als Gemeindepräsidentin.
Sie unterstrich die Notwendigkeit der Revision, schliesslich stamme der geltende Zonenplan aus den 60er-Jahren. «Das ist ein wichtiges Thema, damit gestalten wir die Zukunft von Aesch», so Sprecher nach der Infoveranstaltung. Man habe bei der Revision keine «verrückte Planung» gemacht. Der neue Zonenplan soll Bewährtes erhalten und nur ein moderates Wachstum ermöglichen. Die wichtigsten Änderungen dürften die Umstellung von der Bebauungs- und Nutzungsziffer hin zur Ausnützungsziffer darstellen. Diese garantiere mehr Flexibilität bei der Planung von Bauvorhaben, da die erlaubte Wohnfläche beliebig auf die gewünschten Etagen verteilt werden kann.
Ausserdem wird neu eine sogenannte Grünziffer eingeführt. Diese schreibt nicht vor, wo Begrünung auf einem Grundstück zu stehen hat. Sie gibt aber vor, welchen Anteil Grünflächen auf dem Grundstück einnehmen müssen – je nach Zone und Ausnützungsziffer.
Grundsätzlich seien die Werte aber tief angesetzt, gab Horst Reher, Projektleiter Raumplanung der Gemeinde Aesch, am Infoabend zu verstehen. Grosse Einschränkungen seien durch die Einführung der Grünziffer nicht zu erwarten. In der Fragerunde zeigte sich, dass vor allem interessiert, wie die Einhaltung dieser Ziffer kontrolliert werde. Grundsätzlich kaum oder wenn dann nur auf Meldung eines Nachbarn, so Reher.
Öffentliche Mitwirkung wurde genutzt – erstmals auch online
Die Einführung der Grünziffer sei eine direkte Reaktion auf die Eingaben gewesen, die im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung gemacht wurden. Rund 32 Mitwirkende nahmen daran teil, 138 Eingaben wurden gemacht. Erstmals konnte dafür auch die gemeindeeigene digitale Mitwirkungsplattform verwendet werden, die rege genutzt wurde. Das habe sehr gut funktioniert und werde auch künftig genutzt, zeigte sich Sprecher überzeugt. «Die Eingaben konnten gezielt erfasst werden, da man digital genau die betroffene Parzelle oder die Paragrafen anwählen konnte», erklärt Sprecher.
Aesch verbietet im neuen Zonenreglement den Bau von Stein- und Schotterflächen. Ausserdem werde die Freiraumsicherung für Grünraumvernetzung entlang der Birs orientierend im Zonenplan aufgenommen. Im revidierten Zonenplan sind hingegen keine Raumsicherungen für eine mögliche Birsquerung eingeplant. Das sei auch nicht nötig für deren Umsetzung, meint Sprecher auf Anfrage. Auch im bisherigen Plan sucht man eine solche Raumsicherung vergebens, diese war immer nur im kantonalen Richtplan drin, was weiterhin der Fall sei.
Ist der Kindergarten Brüel schutzwürdig?
Für Diskussionen sorgte ein anderes Thema: das Bauinventar, in dem die schutzwürdigen Bauten der Gemeinde aufgelistet sind. Dieses wurde im Zusammenhang mit der Zonenplanrevision vom Kanton überarbeitet. Und sorgt nun für Diskussionen. Darin aufgeführt ist auch der Kindergarten am Brüelweg. Dieser steht seit 1964 auf dem Grundstück der Pfarrer-Albert-Brunner-Stiftung. Dieses soll nun im neuen Zonenplan von einer Zone für öffentliche Bauten in eine Wohnzone umgezont werden. Unklar ist, wie hoch eine Mehrwertabgabe ausfallen würde. Der Kindergarten soll mittelfristig weiter unten am Hang zu stehen kommen, in neuen Räumlichkeiten.
Die Einschätzung des Kantons, der Pavillon sei von erheblicher Bedeutung und unbedingt schützenswert, teilt die Stiftung nicht. «Wir wehren uns gegen dieses Gutachten», sagt Jaqueline Blatter, Präsidentin des Stiftungsrates der Brunner-Stiftung auf Anfrage. Das 60-jährige «Provisorium» entspreche wohl kaum mehr den energetischen Anforderungen. Ein unabhängiges Gutachten, das die Gemeinde erstellen liess, kommt aber zum gleichen Schluss wie der Kanton: Das Provisorium sei schützenswert.
Zwar habe die Stiftung aktuell noch kein Bauvorhaben geplant, schliesslich stehe der Kindergarten noch. Langfristig steht er aber im Weg. Deshalb kündigt Blatter an, sich weiterhin gegen die Einschätzung von Gemeinde und Kanton zu wehren. Die Gemeindeversammlung, an der über die Revision des Zonenplans abgestimmt wird, findet im März statt.