Darum will Aesch seine Grundwasserschutzzonen aufheben
Die Aescher Gemeindeversammlung entscheidet über die Aufhebung der Grundwasserschutzzonen Rüttimatt-Lochmatt. Damit könnte die Bürgerhütte eine öffentliche Toilettenanlage erhalten.

Die gegenwärtig geltenden Schutzzonen S1 und S2 der Quelle Rüttimatt-Lochmatt der Einwohnergemeinde Aesch erstrecken sich über das Waldgebiet des Chlusbergs und wurden 1991 per Regierungsratsbeschluss des Kantons Basel-Landschaft genehmigt. Die Quelle befindet sich in der Nähe der Chöpfligrubenhütte im Waldstück, in dem der Vitaparcours verläuft und sich die Bürgerhütte Klusböden befindet. Der Aescher Gemeinderat möchte in Absprache mit der Bau- und Umweltschutzdirektion des Kantons die Schutzzonen S1 und S2 aufheben. Darüber entscheidet heute Abend die Gemeindeversammlung.
Für die Quelle sei ein «relativ» bescheidener Ertrag dokumentiert, schreibt die Gemeinde in der Einladung für die Gemeindeversammlung. Die Schüttung der Quelle sei zu gering, als dass sie sich für die Trinkwasserversorgung von Aesch sinnvoll nutzen liesse. Das Rohwasser der Quelle weise zudem Keimzahlen weit über den Höchstwerten für Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen auf. «Demnach kann es, ohne vorherige Desinfektion, nicht als Trinkwasser abgegeben werden», heisst es in den Unterlagen zur Gemeindeversammlung.
Die Quelle Rüttimatt-Lochmatt wurde vor über 70 Jahren für die Wasserversorgung der Gemeinde Aesch genutzt. Die Verbindungsleitung zum Reservoir ist seit Jahren unterbrochen. Wasser der Quelle Rüttimatt-Lochmatt laufe heute auf eine Landwirtschaftsparzelle und werde dort für die Bewässerung genutzt. «Die Quellfassung entspricht nicht mehr dem Stand der Technik für die Nutzung zu Trinkwasserzwecken», schreibt die Gemeinde.
Bauen in der Schutzzone verboten
Am Ursprung zur Aufhebung der Grundwasserschutzzonen lagen die Pläne der Bürgergemeinde Aesch für die Sanierung und Erweiterung der Bürgerhütte. Konkret geht es um die Idee, am stark frequentierten Ort öffentliche Toiletten anzubieten, damit weniger das Geschäft «wild» erledigen. In einer Grundwasserschutzzone sind solche Bauten nicht gestattet. Das gelte auch, wenn die Quellen nicht genutzt würden, betont Gemeindepräsidentin Eveline Sprecher (SP). Eine Baubewilligung wäre daher nicht möglich. Mit der Aufhebung der Schutzzonen S1 und S2 würde sich auch der Mehraufwand für die Waldbewirtschaftung in Zusammenhang mit dem Zonenreglement reduzieren, heisst es vonseiten Gemeinde.
Trinkwasser weiterhin garantiert
Die Frage stellt sich, weshalb ausgerechnet in Zeiten, in denen gerade in den Sommermonaten vermehrt lange Trockenphasen auftreten, Grundwasserschutzzonen aufgehoben werden sollen. Der Aescher Gemeinderat und die Baselbieter Bau- und Umweltschutzdirektion sehen für die Trinkwasserversorgung keine Probleme. In der Wasserbilanz der regionalen Wasserversorgungsplanung vom 30. November 2023 für die Region 1, zu der auch Aesch gehört, wird für die Trinkwasserversorgung nicht mit einer Nutzung der Quellen in Aesch gerechnet.
«Mit der Grundwasseranreicherungsanlage ‹Kuhweid›, in welcher das Grundwasser mit Birswasser angereichert wird, steht der Gemeinde Aesch jederzeit genügend Trinkwasser aus dem Lockergesteinsgrundwasser im Birstal zur Verfügung», versichert Eveline Sprecher. Die Aufhebung habe deshalb keine Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung von Aesch. Die Nutzung des Quellwassers für die Landwirtschaft sei auch ohne Schutzzonen möglich. Denn eine Aufhebung einer Grundwasserschutzzone betreffe nur die Trinkwassergewinnung, stellt Simon Rüttimann, Mediensprecher der Baselbieter Bau- und Umweltschutzdirektion, klar.