Aesch schiebt Steingärten den Riegel vor
Das neue Zonenreglement der Gemeinde Aesch verbietet weitere Stein- und Schottergärten. Bestehende Flächen sind nicht betroffen.

Steingärten gelten als pflegeleicht und mancher Hausbesitzerin, manchem Hausbesitzer mag der herausgeputzte Charakter, welcher solchen Gärten innewohnt, das Gemüt erfreuen. Doch Stein- oder Schottergärten weht ein rauer Wind entgegen: Selbst der Bundesrat hat sich in einem Bericht im Dezember 2022 unter dem Titel «Stopp der Verschotterung von Grünflächen» gegen solche Gärten ausgesprochen. Der Kanton Solothurn sorgte im vergangenen Jahr mit einem entsprechenden Verbot für Schlagzeilen. Ganz in diesem Sinne verbietet nun auch das neue Zonenreglement der Gemeinde Aesch den Bau von Stein- und Schottergärten – Erhalt und Verbesserung der Biodiversität ist schliesslich strategischer Schwerpunkt der Gemeinde. So hat Aesch gerade im vergangenen Herbst neben dem Schlossplatz einen Mustergarten für Biodiversität eröffnet, auf dem in den kommenden Jahren eine Naturoase heranwachsen soll. Zum neuen Verbot sagt Gemeindepräsidentin Eveline Sprecher (SP): «In der Vergangenheit wurden in Aesch vermehrt Stein- und Schottergärten erstellt.» Die als Untergrund verwendeten Fliese, Folien oder gar Betonstrukturen böten jedoch der Spontanvegetation keinen Platz und verhinderten zudem, dass Wasser versickern kann. «Sie sind Hitzespeicher und werden in der Regel mit gewaschenen, ortsfremden Steinen erstellt. Bei zu grosser Hitze bieten diese Flächen auch für die Tierwelt keine Rückzugs- und Aufenthaltsmöglichkeiten», so Sprecher. Im Bericht des Bundesrates wurde zudem beanstandet, Steingärten verstärkten die Effekte des Klimawandels. Und zum Aspekt der Pflege sagt die Aescher Gemeindepräsidentin: «Entgegen der Meinung, die Schottergärten wären pflegeleicht, ist festzustellen, dass dies nur zu Beginn der Fall ist. Später müssen Blätter, Abfall und Unkräuter mühsam zwischen den Steinen herausgeholt werden.»
Beratungen und Besichtigungen
Steingärten sind nicht zu verwechseln mit einzelnen Ruderalflächen, die mit einheimischem Kies, verschieden grossen Steinen oder Sand vermischt sind, aber Vegetation zulassen, weil sie nicht von der natürlichen Umgebung getrennt sind. Wie es nach dem Verbot mit bereits bestehenden Steingärten aussehe? «Die haben Bestandsrecht. Im Zuge unseres Freiraumkonzepts werden wir versuchen, unsere Bevölkerung darauf aufmerksam zu machen, dass solche Stein- und Schottergärten auch in Ruderalflächen umgewandelt werden können», so Sprecher.
Die Gemeinde Aesch bietet in solchen Fällen, wie zu allgemeinen Fragen rund ums Thema Biodiversität, Beratung und Besichtigung vor Ort an. Fast zehn Jahre hat die Gemeinde an der Revision des Zonenplans aus den 1960er-Jahren, zu welchem das Reglement gehört, gearbeitet. An der Gemeindeversammlung im März wird über die Revision des Zonenplans abgestimmt.
Eigenverantwortung und Sensibilisierung
Andere Gemeinden gehen andere Wege und setzen mehr auf Eigenverantwortung – so hat Reinach etwa Schottergärten nicht explizit verboten. Das Zonenreglement Siedlung regelt aber, dass bei Bauvorhaben und Umgebungsgestaltungen Aspekte des ökologischen Ausgleichs zu beachten sind. Das hat zur Folge, dass Schottergärten in Baugesuchsverfahren nicht bewilligt werden. Auch das entsprechende Münchensteiner Reglement beinhaltet keine Verbote, jedoch fordert die Gemeinde bei Quartierplanungen eine naturnahe und ökologisch wertvolle Aussenraumgestaltung ein. Die Birsstadt-Gemeinden haben zudem die Broschüre «Gemeinsam für mehr Artenvielfalt im Siedlungsraum» herausgegeben – damit soll die Bevölkerung sensibilisiert werden. Alle Gemeinden betonen, selbst auf ihren Flächen mit gutem Vorbild voranzugehen.