Rodersdorf muss in der Gartenkolonie durchgreifen

Der Bund hat Bauten in der Gartenkolonie ausserhalb des Siedlungsgebietes von Rodersdorf als Zweitwohnungen eingestuft und fordert die Gemeinde zum Handeln auf, weil sie gegen das Zweitwohnungsgesetz verstosse.

Problematisch: Die Gartenkolonie in Rodersdorf verstösst gemäss Bund gegen das Zweitwohnungsgesetz.  Foto: Bea Asper
Problematisch: Die Gartenkolonie in Rodersdorf verstösst gemäss Bund gegen das Zweitwohnungsgesetz. Foto: Bea Asper

«Ja, die Überraschung war gross», kommentiert Karin Kälin, Gemeindepräsidentin von Rodersdorf, die Beurteilung des Bundes. Demnach soll das 1300-Seelen-Dorf ein touristischer Hotspot der Nordwestschweiz sein, denn es weise einen Zweitwohnungsanteil auf, der gegen das Gesetz verstosse. Bekanntlich hatte das Schweizer Volk vor drei Jahren an der Urne beschlossen, dass eine Gemeinde nur noch einen Zweitwohnungsanteil von 20 Prozent haben darf. 


Gartenhäuser als Zweitwohnungen
In Rodersdorf hat der Bund bei der Zählung der Häuser die 109 Bauten auf dem Areal der Pflanzlandstiftung als Zweitwohnungen deklariert. «Der Bund beruft sich dabei auf den Kriterienkatalog, der beim Vorhandensein einer Kücheneinrichtung (dafür reicht eine mobile Kochplatte) von Wohnen ausgeht», erläutert Kälin.  

Dass die Mitglieder des Familiengärtnervereins übers Wochenende auch mal in Rodersdorf übernachten und sich kulinarisch verköstigen, könne in dieser Gartenkolonie, die es seit über 60 Jahren gibt, möglicherweise vorkommen, führt die Gemeindepräsidentin aus. Deswegen sei die Gemeinde aber nicht vom generellen Verdacht des Wohnens ausgegangen. «Ab Herbst wird ja auch der Wasseranschluss jeweils abgestellt.» Ausserdem, ergänzt Kälin, habe das bisherige Zonenreglement ausgeschlossen, dass die Bauten auf dem Areal der Pflanzlandstiftung wohnlich genutzt werden dürfen. In gewissen Punkten – der Verein hatte seine eigenen Vorstellungen über Baugesetze - habe die Gemeinde Beanstandungen vornehmen müssen: «Dass man sich auf dem Land abseits der Stadt Basel ein eigenes Reich mit eigenen Gesetzen errichten kann, ist illusorisch. Es gelten die Bestimmungen des Zonenreglements der Gemeinde Rodersdorf», stellt Kälin klar. «Gerade in Baufragen gilt für die Mitglieder des Familiengärtnervereins dasselbe wie für die Einwohner von Rodersdorf: Bauliche Veränderungen kann man vornehmen, nachdem man im Baugesuchsverfahren die rechtsgültige Verfügung erhalten hat.» 


Rückbauten erforderlich
Mit dem Verstoss gegen den erlaubten Zweitwohnungsanteil stehe die Gemeinde Rodersdorf nun in der Pflicht, in der Gartenkolonie gewisse Rückbauten durchzusetzen, erklärt Lionel Leuenberger, Raumplaner beim Kanton Solothurn. «Dies zu kontrollieren und eine Neubeurteilung in der Frage des Zweitwohnungsanteils, ist aber Sache des Bundes.» Dieses Verfahren habe keinen direkten Einfluss auf die laufende Nutzungsplanung und die Vorprüfung durch den Kanton. Bisher galt das Areal als Spezialbauzone und wird nun in der Ortsplanrevision neu benannt. Am Grundgedanken ändere sich nichts, beteuert Leuenberger: «Es bleibt eine Bauzone – aber eben ausserhalb des Siedlungsgebietes, somit in der andwirtschaftszone.» Der Familiengärtnerverein werde ein wichtiger Bestandteil im Erscheinungsbild von Rodersdorf bleiben. Dokumentationen nach konnte das Areal entstehen und sich entwickeln, weil es den Anbau von Gemüse und Obst für den Eigenbedarf zum Ziel hatte, und nicht die Idee des Wohnens verfolgte. Zum Gedanken eines Campingplatzes stellt Leuenberger klar: «Dafür braucht es eine Gewerbezone.» Wie Kälin erklärt, wird die Gemeinde nach der Vorprüfung der Zonenpläne durch den Kanton die Gespräche mit den Eigentümern suchen und das weitere Vorgehen festlegen. Vor dem öffentlichen Auflageverfahren werde es Infoanlässe geben. 

Die Verabschiedung der Nutzungsplanung liegt in der Kompetenz des Gemeinderates.