Neue Antennen sind vorerst gestoppt

Hunderte fürchten um ihre Gesundheit und unterstützen mit ihrer Unterschrift die Einsprache gegen den Ausbau der Mobilfunkanlage auf der Roderisweid.

<em>Ausbau: </em>Ein geplanter höherer Mast (links das Bauprofil neben dem bestehenden Mast) mit stärkeren Antennen soll mehr Leistung bringen. Symbolbild: Gini Minonzio
<em>Ausbau: </em>Ein geplanter höherer Mast (links das Bauprofil neben dem bestehenden Mast) mit stärkeren Antennen soll mehr Leistung bringen. Symbolbild: Gini Minonzio

Gleich vier Einsprachen sind gegen den geplanten Ausbau der bestehenden Mobilfunkantenne am Rand der Roderisweid in der Gemeinde Nunningen eingegangen. Dies bestätigte der Nunninger Bauverwalter Stephan Gudenrath. Die Gemeinde hat die Einsprachen dem Kanton weitergeschickt. Dieser muss bei Baugesuchen ausserhalb der Bauzone entscheiden, ob sie zonenkonform sind oder ob eine Ausnahmebewilligung erteilt werden kann, erklärt Lilian Schwarz, Leiterin der Abteilung Baugesuche beim kantonalen Amt für Raumplanung. Wie lange das Verfahren dauern wird, sei unberechenbar. Das hänge von den Einsprachen ab. Sicher ist, dass sich das Verfahren über mehrere Monate hinziehen kann. So wurden die Einsprachen gegen den Ausbau der Mobilfunkanlage von vergangenem August beim Nunninger Schützenhaus noch nicht abschliessend erledigt, bestätigt Schwarz. Weiter will sie sich nicht äussern, da es sich um laufende Verfahren handelt.

Eine der Einsprachen gegen den Ausbau des Mastes auf der Roderisweid wurde von 359 Personen mitunterschrieben, wie die Himmelriederin Margrit Marending erklärt.

Die Einsprache liegt dem Wochenblatt vor. Gemäss dieser Einsprache wollen Swisscom und Sunrise den bestehenden Mast von 31 Metern auf 40 Meter erhöhen. Zudem wollen sie statt der 4 bestehenden Einzelantennen 15 Einzelantennen montieren. Auch soll die Leistung aller neuen Einzelantennen erhöht werden.

Bei der überdimensionierten geplanten Leistung sei zu vermuten, dass die gesamte Bevölkerung Himmelrieds auch im Keller über Mobilfunk kommunizieren könne, was niemand benötige.

Die Meinungen zur Schädlichkeit der Strahlen gehen auseinander

«Es ist möglich, dass die Strahlung der 5G-Antennen schwere Herz-Kreislauf-Krankheiten verursachen. Das Vorsorgeprinzip gemäss nationalem Umweltgesetz ist nicht gewährleistet», erklärt Marending. Dieses besagt, dass Einwirkungen frühzeitig zu begrenzen seien, wenn sie schädlich oder lästig werden könnten.

Marending stellt auf die Arbeiten verschiedener Forscher ab, die davon ausgehen, dass Mobilfunkstrahlung unter anderem auch die DNA verändere. Dies führe zu Krebs oder zu Erbkrankheiten der Nachkommen. «Die Menschheit kann sich zugrunde richten.»

Marending fordert, dass viel mehr unabhängige Studien zur Auswirkung der Mobilfunkstrahlen gemacht werden. «Solange keine umfassenden neutralen Studien gemacht worden sind, soll auf den Ausbau von 5G verzichtet werden», betont Marending. Dies umso mehr, als die Gesamtbevölkerung keinen wesentlichen Vorteil davon habe.

Esther Hüsler, Pressesprecherin der Swisscom AG, und Rolf Ziebold, Pressesprecher der Sunrise Communications AG, sagen dazu, dass die gesetzlichen Grenzwerte der Strahlenbelastung jederzeit eingehalten werden. Unterhalb der Grenzwerte seien trotz tausender wissenschaftlicher Studien und jahrzehntelanger Forschung keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit belegt. Dies bestätigten die Experten des Bundes wie auch die internationalen Behörden.

Marending ist entschlossen, ihr Ziel hartnäckig zu verfolgen: «Man muss mit allen rechtlich verfügbaren Mitteln gegen die Erhöhung der Mobilfunkstrahlen kämpfen.»

So schnell wird die Sunrise Communications AG jedoch nicht aufgeben. Sie halte am Bauvorhaben fest, so Ziebold. Und auch die Swisscom AG lässt sich von Einsprachen nicht so leicht abhalten. Swisscom respektiere den demokratischen und rechtsstaatlichen Weg, behalte sich aber ihrerseits vor, die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Einsprachen gehörten zu den demokratischen Rechten und man warte den Entscheid der Gemeinde ab, erklärt Hüsler.