Büsserach bringt Strassenschliessung vor Verwaltungsgericht

Im Streit um die Neumattstrasse in Breitenbach kommt es zum Eklat. Der Solothurner Kantons- ingenieur lehnte die Beschwerde Büsserachs ab. Der Büsseracher Gemeinderat versucht nun vor dem Verwaltungsgericht zu erreichen, dass Breitenbach die Strasse öffnen muss.

Weiterhin dunkle Wolken über der Neumattstrasse: Büsserach akzeptiert die Schliessung der Strasse nicht. Foto: Gaby walther
Weiterhin dunkle Wolken über der Neumattstrasse: Büsserach akzeptiert die Schliessung der Strasse nicht. Foto: Gaby walther

Die Einsprache der Einwohnergemeinde Büsserach erweise sich als «nicht stichhaltig» und wird abgewiesen. «Die vom Gemeinderat der Einwohnergemeinde Breitenbach am 16. März 2020 beschlossenen Verkehrsmassnahmen entsprechen den gesetzlichen Grundlagen und sind deshalb zu genehmigen», heisst es in der Verfügung aus Solothurn, die unterzeichnet ist von Kantonsingenieur Peter Heiniger. Büsserach hatte geltend gemacht, dass die Neumattstrasse in Breitenbach und die Industriestrasse in Büsserach als Verbindungsstrasse zwischen der Laufenstrasse in Breitenbach und der Wahlenstrasse in Büsserach ein gemeinsames, gemeindeübergreifendes Industrie- und Gewerbegebiet der beiden Gemeinden erschliessen. Breitenbachs Verkehrsmassnahme mit baulicher Sperre an der Ortsgrenze zerschneide dieses gemeinsame Industrie- und Gewerbegebiet.

Beim Kanton sieht man dies anders. In der Verfügung liest man: «Hier ist zu entgegnen, dass, gestützt auf die Publikation der nun wiederum strittigen Verkehrsmassnahmen, in den Jahren 2019 und 2020 kein in Breitenbach ansässiger Industrie- und Gewerbebetrieb Beschwerde erhob. 2019 erhoben lediglich in Büsserach ansässige Betriebe Einsprache. Die strittigen Verkehrsmassnahmen sind für Betriebe aus Breitenbach offensichtlich kein Nachteil, von einem gemeinsamen, gemeindeübergreifenden Industrie- und Gewerbegebiet kann demnach keine Rede sein. Die Betriebe aus der Gemeinde Büsserach verzichteten 2020 darauf, eine Beschwerde zu erheben, die im Vorjahr aufgeführten befürchteten, angeblichen Nachteile sind somit offensichtlich ausgeblieben. Die Gemeinde Büsserach hingegen erhob wiederum Beschwerde.» In dieser Beschwerde spricht Büsserach davon, dass die Einführung der strittigen Verkehrsmassnahmen (inkl. Sperrung) zu einer signifikanten Verkehrszunahme im Neumattquartier von Büsserach geführt habe. Der Kanton hält dazu fest: «Eine Verkehrszunahme im Bereich der Wahlenstrasse ist vorhanden, da die Durchfahrt nach Breitenbach gesperrt ist. Es handelt sich jedoch um gemeindeinternen Verkehr innerhalb von Büsserach. Dieser muss über die Gemeindestrassen von Büsserach auf die Wahlenstrasse (Kantonsstrasse) abfliessen und nicht über die Gemeindestrassen von Breitenbach.» Büsserach hatte vorgebracht, dass die Verkehrsmassnahmen in Breitenbach lediglich eine «signifikante Entlastung» bewirken. In Büsserach soll sie aber zu einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens führen, die Wartezeiten infolge Rückstaus zur Folge hat. Mit den strittigen Verkehrsmassnahmen würden somit neue Gefahrenherde geschaffen, die zu einer Verdrängung des Verkehrs in die Quartiere von Büsserach führten.

Keine Staus vorhanden

Der Kanton hält dazu fest: «Mit anderen Worten heisst das, dass der Verkehr aus dem Industriegebiet Büsserach in den Quartierstrassen von Breitenbach problemlos aufgenommen werden kann, in den Strassen von Büsserach letztlich zu Staus führen soll. Diese Argumentation ist widersprüchlich. Staus waren nie vorhanden.» In seinen Ausführungen verweist der Kanton auf seine Verfügung vom 5. Juni: «Die Neumattstrasse in Breitenbach ist als Erschliessungsstrasse klassiert. Erschliessungsstrassen dienen der parzellenweisen Erschliessung eines Quartiers oder einer Gesamtüberbauung. Sammelstrassen sammeln den Verkehr der einzelnen Erschliessungsstrassen und führen ihn den Hauptstrassen zu. Erschliessungs- und Sammelstrassen haben also demnach nicht die Funktion (Durchgangs-)Verkehr aufzunehmen. Die Neumattstrasse hat also nicht die Funktion, den Durchgangsverkehr ab Laufenstrasse in Breitenbach in die Industriestrasse/-Zone Büsserach zu übernehmen. Daran ändert sich nichts, auch wenn der Durchgangsverkehr bisher und Lastwagen bis September 2001 geduldet wurden.»

Endgültige Schliessung

Der Gemeinderat von Breitenbach nahm an seiner Sitzung vom Montag Kenntnis davon, dass der Kanton Solothurn den Antrag der Gemeinde Büsserach auf Aufhebung der Verkehrsmassnahme abgewiesen hat. Gestützt auf die rechtlichen Ausführungen Solothurns, überlegt sich der Breitenbacher Gemeinderat, aus der temporären Schliessung eine endgültige zu machen und damit die Petition von Anwohnern als erfüllt abschreiben zu können. «Die Neumattstrasse als Gemeindestrasse eignet sich definitiv nicht als Erschliessungsstrasse für das Industriegebiet von Büsserach», rekapitulierte Gemeindeverwalter Andreas Dürr. Will man zu einer Einigung kommen, müssten beide Gemeinden die kongruente Lösung «Spange West» vorantreiben. Als neues Projekt, das über Landwirtschaftsland führe, brauche es dafür gebündelte Kräfte, gab Gemeindepräsident Dieter Künzli zu bedenken.

Die Zusammenarbeit wird wohl getrübt werden durch die Fortsetzung des Rechtsstreits. Denn offenbar will der Gemeinderat von Büsserach weiterhin gegen Breitenbachs Strassenschliessung vorgehen. Der Gemeindepräsident von Büsserach, Josef Christ, erklärte auf Anfrage dieser Zeitung, dass man vom Recht Gebrauch mache, beim Verwaltungsgericht Beschwerde einzureichen.