Aus für das geplante Sterbehaus Flüh

Der Rechtsstreit um die Bewilligung des geplanten Bed and Breakfast mit Freitodbegleitung endet mit dem Verkauf der Liegenschaft an eine andere Partei.

Verkauft: In Flüh wird kein Haus für Freitodbegleitung entstehen. Foto:zvg
Verkauft: In Flüh wird kein Haus für Freitodbegleitung entstehen. Foto:zvg

Die Villa an der Talstrasse 75 in Flüh ist als Wohnzone ausgeschieden, befindet sich aber im Bereich der Gewerbezone und am Waldrand. Unter Auflagen wäre hier ein Bed and Breakfast mit Freitodbegleitung möglich gewesen, entschied die kommunale Baubehörde im Frühjahr. Sie hat im Umnutzungsverfahren die eingegangenen Einsprachen abgelehnt, jedoch die Punkte, die vom Gemeinderat auf dem Einspracheweg eingebracht worden waren, mitberücksichtigt. So wurde die Anzahl Fälle limitiert sowie Sichtschutzmassnahmen verordnet.

Erika Preisig, Präsidentin der Stiftung Eternal Spirit, begrüsste diesen Konsens, wollte sich allerdings nicht zu früh freuen. Der Widerstand gegen das geplante Sterbehaus in Flüh war ungebrochen – jedenfalls scheuten einige Parteien den zu leistenden Kostenvorschuss für den Rechtsstreit nicht. Sie fochten den Entscheid der örtlichen Baukommission beim Kanton an. «Der Gemeinderat      hatte die Möglichkeit, eine Stellungnahme einzureichen», erklärt der zuständige Gemeinderat Domenik Schuppli auf anfrage.

Diese erübrigt sich nun. Das Verfahren wurde abgebrochen. Die Umwandlung der Villa in ein Sterbehospiz steht nicht mehr zur Debatte. Eigentümer Janos Csoka hat die Liegenschaft an jemand anderes verkauft, wie er gegenüber dieser Zeitung bestätigt. «Der Entscheid ist gefallen – nicht zugunsten der Sterbehilfeorganisation.»
Bei den Beschwerdeführern, die sich zusammengefunden haben in der IG Flüh, ist die Erleichterung spürbar. Mitinitiantin Eveline Heim sagt aber, dass die IG Flüh noch mit weiteren Projekten zu kämpfen habe. So versucht man bei den Ideen für Werkhof und Sammelstelle an der Talstrasse, rechtzeitig in die Planung miteinbezogen zu werden. Ausserdem, führt Heim aus, wehre man sich gegen eine Ausdehnung der Immissionen im Rahmen der Ortsplanrevision. «Was bisher falsch gelaufen ist, wird man nun nicht einfach durch ein Hintertürchen einführen können», sagt Heim an die Adresse des Gemeinderates. Die IG Flüh plane für den Herbst eine Vollversammlung, an der sie das weitere Vorgehen festlegen wird.

Gemäss Schuppli waren die Weichen, an der Talstrasse 75 mitten in der Gewerbezone eine Wohnzone (W2) zu errichten, vor vielen Jahrzehnten gestellt und seither beibehalten worden. Die Achtzimmervilla war im Jahre 1967 als Massivbau erstellt worden. Die Grundstücksfläche beträgt 2300 Quadratmeter. Alle drei Geschosse sind seit 2005 mit einem Schindlerlift erschlossen. «Auf der Terrasse befindet sich ein beheizbares Aussenschwimmbad von 3,5 x 7 Metern mit einem kleinen gedeckten Gartenpavillon» steht im Beschrieb.


Verkaufswert von über einer Million Franken
Mit der Nähe zum Wallfahrtsort Mariastein passte das Haus in das Konzept der Stiftung Eternal Spirit. «Der Besitzer, der uns sechs Monate lang das Vorkaufsrecht gewährt hat, wollte nicht länger warten, was verständlich ist bei einer Liegenschaft, die weit über ein Jahr zum Verkauf angeboten wurde und nicht verkauft werden konnte», hält Preisig fest und führt aus: «Die Liegenschaft hatte einen Verkaufswert von über einer Million Franken. Die Stiftung musste sicher sein, dass sie für den Zweck eingesetzt werden kann, für den man sie kaufen wollte.» Vom jetzigen Standort in Liestal an einen neuen Ort zu wechseln, bleibt für Preisig ein Thema, «wobei das Schwarzbubenland weiterhin in Frage kommt». Die Liegenschaft müsste in der Gewerbezone liegen oder abgeschieden sein: «Keine Nachbarn in Sichtweite wäre ideal, ein allein stehender Bauernhof wunderbar.»

Leider habe die Freitodbegleitung noch immer viel Gegenwind. Nebst der Örtlichkeit spiele die Akzeptanz in der Gemeinde eine wesentliche Rolle. «Allerdings dürfte es auch nicht zu weit weg von unserem Wohnort Biel-Benken sein», führt Preisig aus.