«Unser Ziel ist ein Vergleich»
Am 1. April beginnt die Amtszeit der basellandschaftlichen Friedensrichter für die Legislatur 2022 bis 2026. Für die neugewählte Isabella Oser aus Röschenz ein spannender Start mit einigen Unbekannten.
Daniel Haussener ist «ein alter Hase». «Als Friedensrichter gehe ich nun ins 26. Jahr», erklärt der in Liesberg wohnhafte Account-Manager im Bereich Detailhandel. Somit wird ab nächstem Monat einer der dienstältesten Friedensrichter mit der frischgewählten Friedensrichterin für den Bezirk Laufen zuständig sein. Für Isabella Oser «eine glückliche Ausgangslage», wie sie sagt. An einigen Ausbildungstagen habe sie zwar bereits viel über die Aufgaben einer Friedensrichterin gelernt. «Ich werde aber sicher froh sein, von der langjährigen Erfahrung von Daniel Haussener profitieren zu können», sagt die 53-Jährige, die sich auf die neue Herausforderung freut. «Ich rechne mit durchschnittlich zwei Stunden Arbeit pro Woche und habe deshalb auch mein Arbeitspensum als Lehrperson am Gymnasium Laufen entsprechend angepasst.» Daniel Haussener bestätigt diesen durchschnittlichen Aufwand, ergänzt aber: «Das kann sehr unterschiedlich ausfallen, je nach Anzahl und Komplexität der Fälle.»
Die fünf Bezirke des Kantons Basel-Landschaft sind in 15 Friedensrichter-Kreise eingeteilt. Die 13 Laufentaler Gemeinden bilden hier den Kreis 8. Friedensrichter müssen alle vier Jahre durch eine Urnenwahl bestätigt werden. Bei der Wahl für die Amtsperiode 2022 bis 2026 im September letzten Jahres wurde Daniel Haussener im ersten Wahlgang wiedergewählt. Im Bezirk Laufen demissionierte der ehemalige Amtsinhaber Peter Baumann, weshalb auf die neue Legislatur eine nachrückende Person gesucht und gewählt werden musste. Von den beiden Kandidierenden machte am Wahltag, 13. Februar 2022, Isabella Oser mit einem beachtlichen Vorsprung auf ihren Gegenkandidaten das Rennen. «Das freute mich natürlich sehr», bestätigt die Frischgewählte gegenüber dem «Wochenblatt». «Wie wir unsere Arbeit aufteilen werden, wird sich im Gespräch erörtern, erklärt der erfahrene Daniel Haussener.»
Was macht ein Friedensrichter?
Zivilprozesse wie Klagen aus Forderungen oder Nachbarschaftskonflikten nehmen in der Regel beim Friedensrichter ihren Anfang. «Dazu muss der Kläger oder die Klägerin ein schriftliches Schlichtungsgesuch an den zuständigen Friedensrichter einreichen», sagt Daniel Haussener. Zur Eröffnung eines Falles sei aber immer ein Kostenvorschuss nötig, fügt er an. «Wenn wir einen Fall mit einem Vergleich abschliessen können, das bedeutet, dass Kläger und Beklagter sich nach unserem Gespräch einigen können, haben wir unser Ziel erreicht», erklärt der 62-Jährige.
Bewährter Amtsweg
In einigen Fällen sei dies aber nicht möglich, worauf der Friedensrichter für den entsprechenden Fall einen Entscheid oder einen Urteilsvorschlag fällt. Erst wenn auch dies keine Einigung bringt, steht es dem Kläger, der Klägerin frei — unter Mehrkosten —, ein Gerichtsverfahren einzuleiten. Dieser Amtsweg habe sich bewährt, sagt Haussener, denn der Friedensrichter oder die Friedensrichterin würden oft mit gesundem Menschenverstand statt Fachjargon argumentieren, was vielfach zum Erfolg führe. Und Isabella Oser glaubt diesbezüglich an ihr Verhandlungsgeschick: «Ich habe mich schon immer für das Recht der Menschen eingesetzt, unter anderem als Geschäftsleitungsmitglied im Bereich Beratung und Rechtshilfe beim Lehrerinnen- und Lehrerverein Baselland.»