Impulsprogramm aus Solothurn

Das unter Schutz stehende Gyrehuus bleibt ein Geisterhaus. Die geplante Modernisierung scheiterte an Zonenfragen. Das Problem mit alten Bauten kommt in Witterswil häufig vor. Der Kanton bietet Unterstützung an.

Gyrehuus: Gemeinderat will hier nicht mit einem Teilzonenplan vorgreifen, sondern die Arealentwicklung in die Ortsplanrevision einfliessen lassen. Der Investor zieht sich zurück. Fotos: Bea Asper

Gyrehuus: Gemeinderat will hier nicht mit einem Teilzonenplan vorgreifen, sondern die Arealentwicklung in die Ortsplanrevision einfliessen lassen. Der Investor zieht sich zurück. Fotos: Bea Asper

Das Dreier-Areal: Das Areal war Teil der Machbarkeitsstudie für das Gyrehuus und hat mit Sicherheitsmängeln zu kämpfen.

Das Dreier-Areal: Das Areal war Teil der Machbarkeitsstudie für das Gyrehuus und hat mit Sicherheitsmängeln zu kämpfen.

Das Gyrehuus in Witterswil zählt zu den ältesten Liegenschaften der Gemeinde und verdeutlicht eine der Problematiken der Ortsplanrevision, nämlich: Wie kann man historisch wertvolle, teilweise geschützte Bauten für die heutigen Bedürfnisse nutzbar machen. Das Bauwerk ist derzeit unbewohnt und die Grundeigentümer (eine Erbengemeinschaft) sucht nach einer Zukunftslösung. Der Gemeinderat von Witterswil hat nun entschieden, dass er beim Gyrehuus nicht vorgreifen, sondern die nächsten Schritte der laufenden Ortsplanrevision abwarten will. Für den Gemeinderat komme zum jetzigen Zeitpunkt ein Teilzonenplan nicht in Frage, bestätigt Gemeindepräsidentin Doris Weisskopf auf Anfrage dieser Zeitung. Dies führte dazu, dass ein möglicher Investor sein Interesse verloren hat, heisst es in der Dorfzeitung. Der Investor wollte das geschützte Gyrehuus sanieren und im Zusammenhang mit dem angrenzenden Dreier-Areal eine Überbauung realisieren. An einer entsprechenden Machbarkeitsstudie hatte sich die Gemeinde finanziell beteiligt. «Das war politisch umstritten», resümiert Weisskopf und führt aus: «Der Gemeinderat ist heute der Ansicht, sich auf die Zonenfragen zu konzentrieren und sich aus privaten Projekten rauszuhalten». Die bisher intensive Planungsarbeit sei nicht verloren. «Die Chance ist nun, das Gyrehuus-Areal aufbauend auf den vorliegenden Erkenntnissen zu überdenken. Dazu bleibt der Gemeinderat im Gespräch mit dem Grundeigentümer und dem Kanton», sagt Weisskopf.

Natürlich sei es unschön, dass einzelne Bereiche der Gebäude einsturzgefährdet seien. Die Baubehörde habe aber die Möglichkeit, zur Behebung der Sicherheitsmängel entsprechende Verfügungen zu erlassen. «Der Gemeinderat will sich nicht unter Druck setzen lassen», stellt Weisskopf klar. Man dürfe nicht mit voreiligen Entscheidungen ein Präjudiz schaffen. In Witterswil gebe es mehrere ältere Bauernhäuser, bei denen sich ähnliche Fragen stellen. Zu den viel diskutierten Themen gehörten auch die Hofstattzonen. Der erste Entwurf der Ortsplanrevision sehe vor, an den Hofstatt-zonen grundsätzlich festzuhalten, doch einzelne Regelungen zugunsten der Bebaubarkeit zu lockern. Dass es sich um sehr heikle Themen handle, sei auch dem Kanton bewusst. Deswegen werde derzeit geprüft, ob Witterswil vom Kanton Support in Form eines Impulsprogrammes erhält. «Die Lösungsvorschläge würden dann in einer Arbeitsgruppe besprochen, in der auch Vertreter des Kantons Einsitz haben», führt Weisskopf aus. «Das Amt für Raumplanung und die Fachstelle Heimatschutz stehen der Gemeinde beratend zur Verfügung, um ein massgeschneidertes Massnahmenpaket zu bestimmen», erklärt Kreisplaner Samuel Schmid auf Anfrage dieser Zeitung. In Witterswil gehe es vor allem um die Fragen der Dachlandschaften und der Hofstattzonen. Das Impulsprogramm beinhaltet auch Finanzhilfen.

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