Diskussion um die Dorfruhe

Wird die Spiel- und Freizeitanlage von Hofstetten Lärmmessungen unterzogen? Diese Frage ist Bestandteil eines Rechtsverfahrens, das beim Solothurner Bau- und Justizdepartement hängig ist.

<em>Nicht bei allen beliebt: </em>Der Sportplatz beim Schulhaus von Hofstetten. Foto: Bea Asper
<em>Nicht bei allen beliebt: </em>Der Sportplatz beim Schulhaus von Hofstetten. Foto: Bea Asper

Der Vorwurf, dass junge Erwachsene auf der Spiel- und Freizeitanlage beim neuen Schulhaus von Hofstetten zu viel Lärm verursachen und damit die Ruhe der Anwohner stören, beschäftigt die Gemeindebehörden seit Jahren. Das (Basket)Ballspiel bis zu später Stunde sowie auch an Sonn- und Feiertagen sei «ohrenbetäubend und nervenaufreibend», lautete eine Reklamation, die sich hartnäckig hält. Zuerst hatte ein Anwohner eine Motion mit 40 Unterschriften eingereicht, mit der er den Gemeinderat aufforderte, für mehr Ruhe und Ordnung zu sorgen. Der Rat legte der Gemeindeversammlung im Dezember 2017 ein Benutzungsreglement vor. Ein Antrag aus dem Plenum auf Reduktion der Benutzungszeiten war damals chancenlos. Der Souverän besiegelte mit grossem Mehr, dass die Anlage täglich von 8 (Sonntag ab 10 Uhr) bis 12 Uhr und von 13.15 bis 22 Uhr benutzt werden darf.

Jetzt ist die Frage der Ruhestörung zum Rechtsstreit geworden. Ein Anwohner hatte bei der Bau- und Planungskommission den Antrag auf den Tisch gebracht, die Situation sei neu zu beurteilen und als Grundlage dafür, sollte man sich auf Zahlen abstützen. Er verlangt die Durchführung von Lärmmessungen und wiederholt seine Forderung, die Benutzungszeiten sollten reduziert werden, zumindest von 22 auf 20 Uhr. Die Kommission beschloss, nicht auf die Forderungen einzugehen. Gegen diese Verfügung hat der Betroffene beim kantonalen Bau- und Justizdepartement Beschwerde erhoben. Ob dieses die Gemeindebehörde zu Lärmmessungen verknurren wird, ist Gegenstand des laufenden Rechtsverfahrens. Dabei ist der Gemeinderat aufgefordert, seine Stellungnahme abzugeben.

Reglement war mit 166 Ja zu 6 Nein Stimmen genehmigt worden

Welche lärmige Freizeitbeschäftigungen in einem Dorf zu welchen Zeiten erlaubt sind, kann eine Gemeinde auch in einem Polizeireglement (Reglement über die Ruhe und Ordnung) definieren. In Hofstetten-Flüh stütze man sich bei der Frage der Ruhestörung durch den Betrieb der Spiel- und Freizeitanlage auf das bereits strengere Benutzungsreglement und die erteilte Baubewilligung, sagt der zuständige Gemeinderat, Domenik Schuppli. Dieses sei im Dezember 2017 mit 166 Ja zu sechs Nein-Stimmen von der Gemeindeversammlung genehmigt worden. Schuppli hatte sich im Gemeinderat dafür eingesetzt, das Thema nicht im vertraulichen, sondern im öffentlichen Teil zu behandeln. «Das ist keine Geheimsache», führt er auf Anfrage dieser Zeitung aus.

Wollen keine Präjudiz schaffen

Von Gemeindeschreiberin Verena Rüeger ist zu erfahren, dass der Gemeinderat (wie die Baukommission) zur Auffassung kam, dass die rechtlichen Voraussetzungen für Lärmmessungen und eine Änderung der Benutzungszeiten nicht gegeben seien. «Man will auch kein Präjudiz schaffen, welches weitere Forderungen nach Lärmmessungen an anderen Orten im Dorf nach sich ziehen könnte.» Es handle sich aber erst um eine Tendenz aus einer ersten Diskussion. «Der Gemeinderat hat noch keine schriftliche Stellungnahme verabschiedet», betont Rüeger.

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