Keine «Lex Coop» in Dornach
Der Kanton Solothurn hat die Ruhetage Ostermontag und Pfingstmontag aufgehoben. Für den Dornacher Gemeinderat ist das aber kein Grund, zugunsten von Grossverteiler Coop die kommunale Ruhetagregelung anzupassen.
Lukas Hausendorf
An Ruhetagen dürfen in Dornach Lebensmittelgeschäfte nur geöffnet haben, wenn keine Mitarbeiter beschäftigt werden. An Ruhetagen haben also Familienbetriebe das Monopol über die Kundschaft, der Güter des täglichen Bedarfs ausgegangen sind. Dies ist den grossen Detailhandelsketten gewiss ein Dorn im Auge. Mindestens seit der Kanton Solothurn Ostermontag und Pfingstmontag im revidierten Gesetz über die öffentlichen Ruhetage (RTG) im Mai 2014 zu kommunalen Ruhetagen erklärt hat. Damit sind die Gemeinden frei, selbst zu bestimmen, ob sie diese Ruhetage zugunsten des Detailhandels aufheben können.
Coop klopfte in der Folge in Dornach an und erkundigte sich nach einer entsprechenden Möglichkeit. Dafür müsste das kommunale Polizeireglement geändert und von der Gemeindeversammlung abgesegnet werden. Im Gemeinderat stiess diese Idee auf wenig Begeisterung. «Entweder es ist ein Feiertag oder nicht», eröffnete Roger Dahinden (CVP) die Debatte. Er vertrat damit eine klare CVP-Position, die keinen Bedeutungsverlust christlicher Feiertage duldet. Thomas Gschwind (Freie Wähler) gab zu bedenken, dass vielerorts im Kanton die Läden ebenfalls geschlossen sind. Auch in Städten wie Olten. Von der geltenden Praxis abzuweichen, wäre in Solothurn wohl ein Novum. «Wollen wir eine solche Pioniergemeinde sein?», fragte er. Das Verdikt des Gemeinderats war klar Nein. Auch dem Freisinn sind die Feiertage zu heilig, um sie einer Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten zu opfern. «Wir sollten nicht einem Grossunternehmen nachgeben», sagte Urs Bendel (FDP). Der Beschluss zum Nachteil von Coop fiel einstimmig. Konkurrent Denner wird es dem Gemeinderat danken. Der Satellit in Oberdornach ist ein Familienbetrieb und als solcher von der im Arbeitsgesetz verankerten Ruhetagregelung ausgenommen.
Beschwerde abgewiesen
Die Beschwerde von Max Rumpel gegen den Budgetentscheid der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember wurde vom Solothurner Regierungsrat in allen Punkten abgewiesen. Rumpel monierte, dass es nicht rechtens sei, ein Budget zu verabschieden, in dem ein noch nicht verabschiedetes Projekt enthalten sei. Konkret ging es um den Sanierungskredit Apfelseestrasse über drei Millionen Franken, der am 28. Februar vom Dornacher Stimmvolk angenommen wurde. Die Tempo-30-Zone im Gebiet Apfelseestrasse wurde übrigens an selbiger Abstimmung verworfen. Das Amt für Gemeinden bescheinigte dem Gemeinderat schon im Vorfeld, dass das Vorgehen rechtens sei. Dies wurde nun am 28. Februar auch durch den Regierungsrat unterstrichen. Bis dahin hatte Dornach aufgrund der Beschwerde kein gültiges Budget und konnte keine nicht-gebundenen Ausgaben tätigen. Gegen den Entscheid der Regierung kann Rumpel vor Bundesgericht rekurrieren. Täte er das, hätte die Beschwerde aber keine aufschiebende Wirkung mehr.
Lw-Verbot an Hochwaldstrasse
Die Gemeinde Dornach will sich für ein talwärts geltendes Fahrverbot für Lastwagen auf der Hochwaldstrasse stark- machen. Am 5. Februar krachte ein Tanklastwagen von Hochwald kommend in einer scharfen Rechtskurve in die Leitplanke und kippte beinahe die Böschung hinunter. Die Leitplanke, die nach einem früheren Lw-Unfall verstärkt wurde, hielt aber. Diese soll zusätzlich mit Stahlseilen verstärkt werden. Das geht der Gemeinde nicht weit genug. Sie will mit einem Brief in Solothurn vorstellig werden, um ein talwärts geltendes Lw-Verbot durchzusetzen. Im Kantonsrat erwägen Daniel Urech (Dornach) und Bruno Vögtli (Hochwald) derweil, eine entsprechende Anfrage beim Regierungsrat zu deponieren.