So wird der Japankäfer in Münchenstein bekämpft
Der Japankäfer hat das Birstal erreicht. Am stärksten davon betroffen ist Münchenstein. Das müssen Sie beachten.
Kürzlich wurden mehrere Exemplare des invasiven Japankäfers in der Brüglinger Ebene in Münchenstein gefunden. Um den Käfer, der Pflanzen bis auf das Gerippe abfrisst, zu bekämpfen, kommunizierte der Kanton vergangene Woche mehrere Massnahmen. Diese gelten in zwei Zonen: dem Befallsherd und der Pufferzone. Da Teile Münchensteins im Befallsherd und ganz Münchenstein in der Pufferzone liegt, hat die Gemeinde Massnahmen auf ihrer Website publiziert. Wir beantworten die wichtigsten Fragen dazu:
Darf ich meinen Rasen noch wässern?
Ja, sofern der Garten in der Pufferzone und nicht im Befallsherd liegt. Die Gemeinde Münchenstein hat auf ihrer Website eine Karte publiziert, auf der eingesehen werden kann, wo die Grenze zwischen den beiden Zonen verläuft. Innerhalb des Befallsherds gilt ein Bewässerungsverbot für Rasen und mit Gras bewachsene Grünflächen.
Gilt das Bewässerungsverbot auch für Gemüse- und Blumengärten?
Nein. Das Giessen von Pflanzen sowie Gemüse im Garten und auf Balkonen bleibt erlaubt, sofern in den Töpfen und den Beeten keine Gräser wachsen. Auch Sträucher dürfen bewässert werden. «Solange der Ort kein Gras oder Unkraut hat, darf man bewässern», sagt Marina Vegh, Sachbearbeiterin Raum & Umwelt der Gemeinde Münchenstein.
Wie bewässere ich meinen Garten nun am besten?
Marina Vegh empfiehlt, aktuell auf Sprinkleranlagen zu verzichten, da diese das Wasser unkontrolliert verteilen. Es sei besser, den Garten lokal mit der Giesskanne zu wässern.
Kann ich mein Grüngut wie gewohnt entsorgen?
«Wenn die Entsorgung mit der Grünabfuhr stattfindet, gibt es keine Änderungen», sagt Vegh. Ansonsten muss das Grüngut kleingehäckselt und während des Transports insektensicher abgedeckt sein, damit man es entsorgen darf. Oder man lässt es an Ort und Stelle liegen.
Was gilt für den Kompost?
Es darf kein Kompost aus dem Befallsherd oder aus der Pufferzone hinaustransportiert werden. So wird verhindert, dass Larven oder Käfer, die sich im Kompost befinden, in andere Gebiete verschleppt werden. Dasselbe gilt für Bodenmaterial und Pflanzen, sofern diese nicht entsorgt werden.
Darf ich noch Rasen mähen und Pflanzen schneiden?
Ja, das ist weiterhin erlaubt. Das Grüngut muss aber wie oben erwähnt fachgerecht entsorgt werden. Ausserdem gilt: Fahrzeuge und Geräte, die zur Bodenbearbeitung oder für Arbeiten mit Erde eingesetzt werden, dürfen den Befallsherd und die Pufferzone nur dann verlassen, wenn sie anschliessend mit Wasser gereinigt werden. Ein einfaches Abspritzen mit Wasser reicht.
Wie lange gelten die Massnahmen und werden sie noch verschärft?
Die aktuellen Massnahmen gelten voraussichtlich bis am 30. September. Es kann jedoch sein, dass der Radius des Befallsherds sich vergrössert, sollten zahlreiche weitere Käfer entdeckt werden. Eine Verschärfung der Massnahmen ist aktuell nicht angedacht. Es sei aber denkbar, dass die Massnahmen auch im kommenden Jahr wieder gelten. Das wäre wahrscheinlich wieder zwischen Juni und September der Fall, da in diesen Monaten die Flugzeit des Käfers ist und die Weibchen ihre Eier in den bevorzugt feuchten Boden legen, sagt Vegh.
Wer kommt für den finanziellen Schaden auf?
Diese Frage ist noch nicht geklärt.
Wie erkenne ich den Japankäfer?
Der Japankäfer hat – im Gegensatz zum hiesigen Gartenlaubkäfer – auf beiden Körperseiten fünf weisse Haarbüschel und am Hinterleib nochmals zwei weitere weisse Haarbüschel, die sich von blossem Auge gut erkennen lassen. Die Flügeldecken des Japankäfers sind kupferfarbig. Die Körperlänge beträgt acht bis zwölf Millimeter, ist also etwas kleiner als ein Fünfrappenstück.
Was muss ich tun, wenn ich einen Japankäfer im Garten finde?
Wer einen Japankäfer entdeckt, ist aufgerufen, diesen zu fotografieren und das Bild per E-Mail an Eleonor Fiechter vom kantonalen Pflanzenschutzdienst zu senden: eleonor.fiechter@bl.ch. Der Käfer soll ausserdem eingefroren und somit vernichtet werden. Für weitere Informationen zum Japankäfer siehe auch www.ebenrain.ch. Darüber hinaus steht auch die Gemeinde zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.