Parkplatz-Mord kommt nach 20 Jahren vor Gericht

Ein skrupelloser Mord in Münchenstein, jahrzehntelang ungelöst: War es ein Drogendeal, der tödlich endete?

Tötungsdelikt: Auf dem Parkplatz hinter der St. Jakobshalle wurde im Jahr 2000 ein Mann erschossen. Foto: Kenneth Nars

Für den in Deutschland lebenden Schweizer dürfte die Verhaftung vor gut einem Jahr aus heiterem Himmel gekommen sein: Am 8. Dezember 2023 wurde er festgenommen und an die Baselbieter Strafverfolgungsbehörden ausgeliefert. Ihm wird vorgeworfen, im Jahr 2000 auf dem Parkplatz der Sporthalle St. Jakob in Münchenstein einen 21‑jährigen Mann erschossen zu haben. Nun hat die Staatsanwaltschaft Baselland gegen den heute 60‑jährigen Mann Anklage wegen Mordes erhoben. Dank neuer forensischer Methoden und intensiver Ermittlungen konnte er gut zwei Jahrzehnte nach dem Tötungsdelikt als Verdächtiger identifiziert werden.

Laut den Ermittlungen der Staats­anwaltschaft soll der Beschuldigte am 4. Oktober 2000 auf dem Parkplatz vor der Sporthalle St. Jakob das Opfer aus nächster Nähe mit einem Schuss schwer verletzt haben. Der 21‑Jährige verstarb am folgenden Tag an den Folgen der Schussverletzung.

Der Durchbruch gelang erst 24 Jahre später

Beim Opfer handelte es sich gemäss Medienberichten von damals um einen aus Ex-Jugoslawien stammenden Mann. Die Polizei hatte ihn in seinem Auto auf dem St. Jakobs-Parkplatz vorgefunden. Er sei damals in einem roten Smart durch einen Kopfschuss so schwer verletzt worden, dass er einen Tag später im Spital verstarb. Die Polizei ermittelte in verschiedene Richtungen und nahm kurzzeitig mehrere Personen in Untersuchungshaft.

Im Dezember 2000 veröffentlichte die Polizei ein detailliertes Täterprofil. Der Durchbruch bei den Ermittlungen gelang aber erst bald 24 Jahre später. Hintergrund der Tat war offenbar ein geplanter Drogenhandel: Der Beschuldigte hatte sich mit dem Opfer getroffen, um zwei Kilogramm Kokain im Wert von über 100 000 Franken zu erwerben. Dabei soll er jedoch ohne die vereinbarte Kaufsumme erschienen sein, mit der mutmasslichen Absicht, die Drogen mit Gewalt an sich zu bringen. Der Fall blieb jahrelang ungelöst und galt als sogenannter Cold Case. Erst im Jahr 2023 gelang es der Baselbieter Polizei mithilfe neuer forensischer Methoden, den mutmasslichen Täter zu identifizieren.

Die akribische Arbeit der Ermittler führte zur Anklage gegen den Schweizer Staatsbürger, der sich derzeit in Haft befindet. Wie die Nachrichtenagentur SDA im Herbst 2024 berichtete, wehrte sich der Beschuldigte nach der Festnahme erfolglos gegen die Untersuchungshaft: Er machte geltend, das Delikt sei verjährt. Zum Zeitpunkt des Tötungsdelikts betrug die Verjährungsfrist nämlich bloss 20 Jahre. Nach neuem Recht verjährt ein Mord in der Schweiz nach 30 Jahren.

Das Bundesgericht urteilte, die Verjährungsfrist sei durch «Untersuchungshandlungen» unterbrochen worden. Für den Unterbruch entscheidend sei, ob die Strafbehörden das Verfahren einen Schritt weiterführten und ein Fall damit aktiv vorangetrieben werde. Der Beschuldigte verblieb daher in Untersuchungshaft. Das Baselbieter Strafgericht wird über den Fall verhandeln, ein Verhandlungstermin steht jedoch noch nicht fest. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.

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